Feuerwehr Ahnsen

So war das damals:
"In jedem Feuerlöschverbande muss eine fahrbare und eine tragbare Feuerspritze vorhanden sein"..... "Bei jeder fahrbaren Spritze müssen einige große Wasserkübel auf Rädern, die erforderliche Anzahl von Feuereimern und wenigstens eine Laterne vorhanden sein. In allen Feuerlöschverbänden müssen Feuerhaken, Feuerleitern und Feuerpatschen in genügender
Anzahl vorrätig sein." .....
"Sobald Feuerlärm entsteht, sind die örtlichen Lärmsignale unverzüglich zu geben; jede Säumigkeit der damit beauftragten Personen wird mit 10 Sg bis 2 Taler Strafe respektive entsprechender Haft belegt. Auch wird den Ortsvorstehern zur Pflicht gemacht, bei ausgebrochenem Feuer davon sofort, womöglich durch reitende Boten, sowohl dem Amte,
als auch den Ortsvorstehern der zunächst gelegenen Ortschaften Mitteilung machen zu lassen". ...
"Alle, oder doch aus jedem Hause die Mehrzahl der arbeitsfähigen Eingesessenen der Gemeinde, in welcher das Feuer ausbricht, sind verpflichtet, zur Hilfeleistung herbei zu eilen
und die Feuereimer der Hausbesitzer mitzubringen." ... 27" Die Bewilligung und Festsetzungvon Prämien für Diejenigen, welche beim Ausbruch eines Feuers zuerst Lärm machen,
welche zuerst herbeieilen, welche zuerst mit Zugtieren herankommen usw., bleibt der Bestimmung des Feuerlösch-Verbandes überlassen."

So ist es heute:

Ab Juli 1949 war Friedrich Winkelhake, Nr. 51, Gemeindebrandmeister, der nun versuchte, die veraltete Ausrüstung in der Gemeinde auszuwechseln und zu verbessern. So mussten zum Beispiel im Jahr 1951/1952 100 m abgängige Schläuche ersetzt werden. Nach über 20 Jahren gingen dann im Rahmen der Kommunalreform 1974 viele Aufgaben der Gemeinde Ahnsen an die neue Samtgemeinde Eilsen über. Dazu gehörte u.a. auch die Ausstattung der Feuerwehren mit Löschfahrzeugen und Geräten, sowie die Besetzung der Führungsposten mit geeigneten und ausgebildeten Brandschützern.

Heute:
Ortsbrandmeister
Ole Grimmig
Feldstraße 7, 31708 Ahnsen

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